Erzbistum Köln
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Ordnung über die Nutzung Künstlicher Intelligenz
durch Einrichtungen und Institutionen im
Erzbistum Köln (KI-Nutzungs-Ordnung)

Vom 10. Dezember 2024

ABl. EBK 2025, Nr. 2, S. 3,
geändert am 14. Juli 2026 (ABl. EBK 2026, Nr. 205, S. 398)

Diese Ordnung soll den sicheren und verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Erzbistum Köln gewährleisten. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen KI genutzt werden darf.
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§ 1
Geltungsbereich

Diese Ordnung gilt für die Nutzung von KI durch alle Institutionen und Einrichtungen im Erzbistum Köln.
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§ 2
Grundsätze

(1) 1Vorhaben zur Nutzung von KI-Systemen, auch durch Vertragspartner, sind mit dem Bereich IT & Digitalisierung des Erzbischöflichen Generalvikariates im Vorfeld abzustimmen. 2Das Entwickeln und Trainieren eines eigenen KI-Systems ist nur mit Genehmigung erlaubt (§ 6).
(2) KI darf im Erzbistum Köln ausschließlich im Kontext der Risikoklassen 4 und 3 im Sinne der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz1# eingesetzt werden (s. den Anhang).
(3) Die Nutzungsbedingungen des Anbieters des KI-Systems sind unbedingt einzuhalten.
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§ 3
Rechte Dritter; Datenschutz; Vertraulichkeit

(1) 1Die Eingabe von Daten muss rechtlich zulässig sein. 2Insbesondere darf sie nicht gegen Datenschutz-, Urheber- oder Markenrecht verstoßen.
(2) 1Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von KI-Systemen ist nur nach Freigabe durch den Datenschutzbeauftragten des Erzbischöflichen Generalvikariates zulässig. 2Eine Eingabe von vertraulichen und/oder personenbezogenen Daten auf öffentlichen frei zugänglichen KI-Plattformen2# ist stets untersagt.
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§ 4
Prüfpflicht

(1) 1KI-generierte Inhalte sind vor ihrer Verwendung auf ihre Richtigkeit bzw. Plausibilität und Angemessenheit zu prüfen. 2Texte sind zudem einer redaktionellen Kontrolle zu unterziehen.
(2) 1Insbesondere bei von KI-Systemen erzeugten Texten und Bildern ist darauf zu achten, dass diese keine Reproduktion urheberrechtlich geschützter Werke darstellen. 2Bei Zweifeln hat die Verwendung zu unterbleiben.
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§ 5
Transparenzpflicht

Der Einsatz von KI-Anwendungen der Risikoklasse 3 ist im Außenverhältnis kenntlich zu machen.
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§ 6
Eigene KI-Systeme

(1) Das Entwickeln und Trainieren eines eigenen KI-Systems bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Bereich IT & Digitalisierung.
(2) Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn das KI-Governance Board (KI-Board) im Erzbistum Köln zugestimmt hat und keine technischen, sicherheitsrelevanten oder datenschutzrechtlichen Belange entgegenstehen.
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§ 7
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
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Anhang – Risikoklassifizierung von KI-Anwendungen

Klasse
Risikoklasse 4
Minimales
Risiko
Risikoklasse 3
Geringes Risiko
Risikoklasse 2
Hohes Risiko
Risikoklasse 1
Unannehmbares Risiko
Eigenschaften
Alle KI-Systeme können unter Einhaltung des allgemeinen geltenden Rechts entwickelt und verwendet werden; d.h. ohne Beachtung zusätzlicher rechtlicher Verpflichtungen.
Durch die KI-Anwendung besteht eine Manipulationsgefahr;
Nutzenden könnte beispielsweise nicht klar sein, dass sie es mit einer Maschine zu tun haben.
Die KI-Anwendung wirkt sich nachteilig auf die Sicherheit der Menschen oder ihre Grundrechte aus.
Die KI-Anwendung verstößt gegen die Werte der EU, weil sie Grundrechte verletzt.
Beispiele
Großteil der KISysteme, die derzeit in der EU verwendet werden.
z.B. SPAM-Filter, KI- gestützte Videospiele
z.B. Einsatz von Chatbots
Kritische Infrastrukturen;
Strafverfolgung / Recht; Bewertungsprozesse (z.B. Kreditwürdigkeit)
Manipulation menschlichen Verhaltens;
Social Scoring durch den Staat
Folgen
Keine Verpflichtung
Transparenzverpflichtung
Konformitätsprüfung
Verboten!

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1 ↑ Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 300/2008, (EU) Nr. 167/2013, (EU) 2018/858, (EU) 2018/1139 und (EU) 2019/2144 sowie der Richtlinien 2014/90/EU, (EU) 2016/797 und (EU) 2020/1828 (Verordnung über künstliche Intelligenz), ABl. L, 2024/1689, 12.7.2024.
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2 ↑ Z.B. ChatGPT, OpenAI.
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