Erzbistum Köln
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Rahmenkonzept für katholische Religionslehre und christliche Ethik an katholischen Ausbildungsstätten für Pflegeberufe im Erzbistum Köln

Vom 25. Mai 2011

ABl. EBK 2011, Nr. 110, S. 201

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1Das Erzbistum Köln erlässt kraft eigenen Rechts nach Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV ein Rahmenkonzept zur religiösen und ethischen Bildung an den katholischen Ausbildungsstätten für Pflegeberufe im Erzbistum Köln. 2Als Vorschrift zur allgemeinen Ordnung gilt das Rahmenkonzept gemäß can. 806 § 1 CIC für alle katholischen Ausbildungsstätten für Pflegeberufe im Erzbistum Köln. 3Das Rahmenkonzept gibt auf der Grundlage der staatlichen Richtlinien dem Unterricht die notwendige christliche Orientierung.
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§ 1
Rahmenkonzept religiöse und ethische Bildung für Pflegeberufe

(1) 1Durch die Neustrukturierung der Pflegeausbildungen aufgrund gesetzlicher Änderungen gibt es keine klassische Fächerorientierung mehr. 2Jedoch besteht weiterhin das kirchliche Anliegen, in den auf Kompetenzerwerb angelegten Pflegeausbildungen in allen Themen- und Praxisbereichen den Auszubildenden eine religiöse und ethische Fundierung zu geben. 3Zu diesem Zweck erlasse ich ein Rahmenkonzept für katholische Religionslehre und christliche Ethik zur Umsetzung in den katholischen Ausbildungsstätten für Pflegeberufe. 4Das Rahmenkonzept soll im Schulcurriculum relevante Kompetenzen der katholischen Religionslehre und ethische Kompetenz in der Pflegeausbildung konkretisieren und als Interpretationsrahmen der Ausbildungsrichtlinien dienen. 5Durch die tabellarische Form sollen Hinweise zum Einordnen in die bestehenden Schulcurricula unter Bezugnahme auf die „Ausbildungsrichtlinie für staatlich anerkannte Kranken- und Kinderkrankenpflegeschulen in NRW” des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung (zur Zeit geltende Fassung: Juli 1998 in der Überarbeitung von November 2003) und die „Empfehlende Richtlinie für die Altenpflegeausbildung“ des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung (zur Zeit geltende Fassung: Juni 2003) gegeben werden.
(2) Das Rahmenkonzept gilt für alle Träger, Schulleitungen, Seelsorger und Lehrenden der katholischen Ausbildungsstätten im Erzbistum Köln (Ausbildungsstätten für Gesundheits- und (Kinder-) Krankenpflege, Fachseminare für Altenpflege).
(3) 1Den Trägern und Schulleitungen ist es aufgetragen, die Rahmenvorgaben in das Schulcurriculum zu integrieren. 2Die hinsichtlich der staatlichen Anerkennung der katholischen Ausbildungsstätte geltenden staatlichen Bestimmungen sind zu beachten (z. B. Vorlage des aufgrund des Rahmenkonzepts überarbeiteten Schulcurriculums an die Genehmigungsbehörde).
(4) 1Die Diözesanbeauftragten für Ethik im Gesundheitswesen und der Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. beraten und begleiten diesen Prozess. 2Für die Lehrenden an den katholischen Ausbildungsstätten werden religionspädagogische und –didaktische Fortbildungen entwickelt und angeboten.
(5) Das den Trägern, Schulleitungen und Krankenhaus-Seelsorgenden der Katholischen Ausbildungsstätten für Pflegeberufe bereits vorliegende Rahmenkonzept ist über den Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. und die Abteilung Seelsorge im Sozial- und Gesundheitswesen (Hauptabteilung Seelsorge) jederzeit abrufbar und erhältlich.
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§ 2
Inkrafttreten

Das Rahmenkonzept tritt am 1. August 2011 in Kraft.

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