Erzbistum Köln
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Inkraftsetzung der Bestimmungen zur Ehevorbereitung, Eheschließung und Registrierung von Eheschließungen für das Erzbistum Köln
Vom 6. September 2005
ABl. EBK 2005, Nr. 242, S. 291
#1Die „Partikularnormen zur Ehevorbereitung, Eheschließung und Registrierung von Eheschließungen“ setze ich mit Wirkung vom 1. November 2005 für das Erzbistum Köln in Kraft. 2Die bereits am 1. Januar 1990 verbindlich vorgeschriebenen Formulare „Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit einer Ehe wegen Formmangels“, „Litterae dimissoriae – Überweisung zur Eheschließung im Ausland“ und „Mitteilung über eine Eheschließung“ gelten weiterhin fort. 3Ebenso bleibt auch das im Erzbistum Köln vorgeschriebene Formular „Sanatio in radice“ (vgl. Amtsblatt Stück 25 vom 12. November 1991 Nr. 235) einstweilen in Kraft.
4Alle früheren Bestimmungen, die dem entgegenstehen, treten zum 1. November 2005 außer Kraft.