Erzbistum Köln
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Eine Kirche in vielen Sprachen und Völkern. Leitlinien für die Seelsorge an Katholiken anderer Muttersprache

Vom 13. März 2003

ABl. EBK 2003, Nr. 161, S. 151

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1. Migrationsgeschichtliche Vorbemerkungen

1In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg kam es im Zuge des Wiederaufbaus in Westdeutschland zu einer intensiven Phase der Zuwanderung von Menschen aus anderen europäischen und außereuropäischen Nationen. 2Diese Migrationsbewegung in Form der Anwerbung von Arbeitnehmern wurde gefördert von zwischenstaatlichen Verträgen, die seitens der alten Bundesrepublik Deutschland u. a. mit den klassischen „Gastarbeiter-Nationen“ wie Italien (1955), Spanien (1960), Griechenland (1960), Türkei (1961) und Portugal (1964) und in einer späteren Phase mit dem damaligen Jugoslawien geschlossen wurden. 3Menschen aus diesen und anderen Ländern haben durch ihre Arbeit wesentlich zum sogenannten „Wirtschaftswunder“ beigetragen.
4Schon früh wurden aber auch die besonderen Herausforderungen deutlich, vor die sich Staat und Kirche angesichts dieser Zuwanderung gestellt sahen. 5Vor allem die sprachlichen, aber auch die kulturellen und mentalirätsbedingten Schwierigkeiten im Umgang mit den sog. „Gastarbeitern“ und ihren meist sehr bald nachziehenden Familien konfrontierten die katholische Kirche mit einem ernsten pastoralen Problem. 6Weil die Ressourcen in den westdeutschen Pfarreien nicht ausreichten, wurde mehr oder weniger systematisch im Ausland nach Priestern gesucht, die in der Lage sein sollten, die Katholiken in der eigenen Muttersprache in Deutschland zu begleiten bzw. zu betreuen.
7Schon zu diesem frühen Zeitpunkt hatte die Deutsche Bischofskonferenz (nicht zuletzt aus der Erfahrung der eigenen Auswandererseelsorge im Ausland) Kontakt mit den Bischofskonferenzen der sog. „Gastarbeiterländer“ aufgenommen und sie um die Entsendung von Priestern für die Pastoral an den eigenen Landsleuten in der alten Bundesrepublik Deutschland gebeten. 8Dies war von großer Wichtigkeit, denn die Katholiken anderer Muttersprache und Kultur, die nach Deutschland kamen, erlebten nicht nur andere Frömmigkeitsformen, sondern eine auch durch viele soziale Probleme anders geprägte Situation als die deutschen Katholiken. 9Dies war die Geburt der sog. „Missionen“ in fast allen westdeutschen Bistümern. 10Die Missionen für die Katholiken anderer Muttersprache und Kultur wurden so zu einer Brücke für die Familien, gleichzeitig aber auch zu einem Ort der Förderung und Pflege des Glaubens und der eigenen Kultur.
11In der DDR sah es anders aus. 12Hier gab es eine auf wenige Tausend begrenzte Zahl von „Werkvertragsarbeitnehmern“ aus „sozialistischen Bruderstaaten“ (Angola, Mosambik, Vietnam), die staatlich und gesellschaftlich isoliert lebten. 13Zur katholischen Kirche bestanden keine Kontakte, da es sich nicht um Katholiken handelte oder sie als solche nicht in Erscheinung traten. 14Nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1990 nahmen sich die evangelische und katholische Kirche des Schicksals dieser „DDR-Werkvertragsarbeitnehmer“ an.
15Mit den Missionen schien man den Bedürfnissen der fremdsprachigen Katholiken gerecht geworden zu sein. 16Dies hält auch das 1997 erschienene Gemeinsame Wort der Kirchen zu den Herausforderungen von Migration und Flucht („… und der Fremdling, der in deinen Toren ist”) fest: „In den vergangenen Jahrzehnten haben sich im Raum der Karholischen Kirche die fremdsprachigen Missionen bewährt. Durch die Bereitstellung von Räumen in den jeweiligen fremdsprachigen Missionen konnten und können sich die verschiedenen muttersprachlichen Gruppen treffen, um die Kommunikation untereinander aufrechtzuerhalten und zu pflegen; in enger Zusammenarbeit unter anderem mit den Beratungsdiensten des Caritasverbandes werden Rat und Hilfe angeboten, um die Probleme zu bewältigen, die das Leben in der Fremde mit sich bringt. Durch Glaubensverkündigung, Katechese und Feier der Gottesdienste in der Muttersprache und durch die Pflege ihrer Tradition haben viele Migranten in muttersprachlichen Gemeinden Orientierung, Rückhalt und Lebenshilfe erfahren. Mit der Einrichtung von Seelsorgestellen für anderssprachige Gläubige (derzeit ca. 540 mit ebenso vielen ausländischen Seelsorgern) hat die Kirche Antwort gegeben auf die Tatsache, dass Glaubensvermittlung und Glaubenserfahrung zu den Lebensbereichen gehören, die stark von Kultur, Tradition, Sitte und Sprache geprägt sind, und geht auf die Grundbedürfnisse der Menschen nach Beheimatung und Solidarität auf eine Weise ein, wie sie die territorialen deutschsprachigen Pfarreien allein nur schwer leisten können“ (Nr. 224).
„Die muttersprachlichen Gemeinden sind für die Migranten Gemeinschaft und Lebensraum, in dem sie gerade auch mit ihrer Sprache und Glaubenstradition Beheimatung und Zuwendung erfahren, ihr eigenes kulturelles und religiöses Leben pflegen und so ihre Identität finden können. In den fremdsprachigen Gemeinden wird die Universalität und die ökumenische Dimension der Kirche erfahrbar. Aus dieser Perspektive gesehen sind die muttersprachlichen Gemeinden nicht ein Angebot in Konkurrenz zu den territorialen Pfarreien, sondern eine Chance, durch die das Leben der Kirche vor Ort bereichert wird“ (Nr. 225).
17Hier deutete sich an, was in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg noch nicht umfassend im Blick sein konnte: die intensive Verbindung der ausländischen Missionen mit der Ortskirche in Deutschland.
18Heute haben wir es im Bereich der alten Bundesrepublik mit einer veränderten Situation zu tun. 19Sie ist nicht mehr allein geprägt durch die erste Generation der Migranten. 20Eine zweite, dritte und vierte Generation sind nachgewachsen. 21Die erste Generation war noch gekennzeichnet durch fehlende Sprachkenntnisse, vergleichsweise geringes Ausbildungs- und Bildungsniveau, teilweise ein Leben ohne Familie, eine geplante kurze Verweildauer und eine erwartete baldige Rückkehr in die Heimat. 22Diese Situation hat sich völlig verändert: Aus einem zunächst geplanten „Kurzzeitaufenthalt“ ist vielfach ein Daueraufenthalt geworden – wobei es dennoch weit verbreitete Rückkehrträume gibt. 23Daraus erwachsen Konsequenzen für das Leben in der „neuen Heimat“: Die erste Generation stand bzw. steht vor der Entscheidung für einen Verbleib in der zweiten Heimat oder die Rückkehr in die erste. 24Die zweite und dritte Generation hat sich bemüht, soziale Gleichstellung zu erreichen. 25Sie hat viele deutsche Gewohnheiten aufgenommen, aber die Pflege von Teilen der Heimatkultur beibehalten. 26Daher muss sie auch in ihrem religiösen Leben ihre eigene Identität finden und leben können.
27In den letzten Jahren kamen zudem mehr Flüchtlinge und auch Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis nach Deutschland. 28Unter ihnen sind viele Katholiken, die die Migrantenseelsorge künftig stärker in den Blick nehmen muss.
29Aus all den zuvor genannten und anderen Gründen steht die fremdsprachige Seelsorge vor neuen Herausforderungen:
  • ein schwindendes Glaubensbewusstsein in fast allen Ländern Europas, in dessen Folge sich viele Traditionen auflösen;
  • ein wachsender Priestermangel auch in vielen Herkunftsländern, so dass kaum noch ausländische Seelsorger nach Deutschland kommen;
  • sinkende finanzielle Einnahmen in den Diözesen;
  • der Aufbau von Strukturen in den neuen Bundesländern und
  • eine notwendige Neubesinnung auf Inhalte und Ziele der fremdsprachigen Seelsorge.
30Deshalb ist es erforderlich, dass sich die Bistümer in Deutschland um ein gemeinsames Konzept der Pastoral an Migranten bemühen. 31Dies erfordert zum einen theologische Klärungen. 32Zum anderen müssen allgemeine, strukturelle und materielle Standards neu definiert werden.
33Vor allem in den Ballungsgebieten ist erkennbar, dass in Kirche und Gesellschaft eine multikulturelle Entwicklung stattgefunden hat. 34Diese ist auch und besonders an den Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprache ablesbar. 35Ein ganzes Bündel von Faktoren trägt dazu bei, dass sich der Charakter dieser Gemeinden verändert:
  • Zuwanderung aus Osteuropa,
  • Zuwanderung aus Lateinamerika,
  • Werkvertragsarbeitnehmer/innen,
  • Flüchtlinge,
  • illegale Migranten1#,
  • Rotation und Pendelbewegung bei EU-Angehörigen,
  • Jugendliche, die besser Deutsch als ihre Muttersprache sprechen und dennoch ihre Heimat in den muttersprachlichen Gemeinden sehen,
  • Zunahme von Migranten, die im Alter nicht in ihr Heimatland zurückgehen und
  • hochqualifizierte Migranten.
36Zukünftig muss deutlicher werden, dass Katholiken anderer Muttersprache unter dem gemeinsamen Dach der Ortskirche beheimatet sind. 37Die Priester und hauptamtlichen Laien aus den Entsendeländern sollten mehr als bisher als Brückenbauer für ihre Landsleute verstanden werden. 38So können sie sie ermutigen, die Veränderungen in ihrer Biographie auch als eine Berufung aus dem Glauben zu verstehen und in den deutschsprachigen Gemeinden zu praktizieren. 39Es ist daher künftig unverzichtbar, dass die Priester und hauptamtlichen Laien die deutsche Sprache beherrschen.
40Weiterhin gilt aber: Die fremdsprachigen Gemeinden sind Teil der Ortskirche mit einem eigenen Auftrag. 41Als lebendige und aktive Gemeinden stellen sie einen hohen Wert und einen festen Bestand innerhalb der Ortskirche dar. 42Die deutsch- und fremdsprachigen Gemeinden sind Glieder der einen vielsprachigen und kulturell vielfältigen Kirche. 43Gerade darin drückt sich deren Universalität und Katholizität aus.
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2. Kirche und Migration in Deutschland

1Ob in Form friedlicher oder gewalttätiger Wanderungsbewegungen – „Migration“ ist eine Konstante der Menschheitsgeschichte. 2Neu ist in der Moderne nicht der Massen-Exodus von Flüchtlingen im Zuge von Krieg und Vertreibung, sondern die häufig transnationale Mobilität einzelner Menschen. 3Viele wandern, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können – legal oder illegal, als Arbeitnehmer oder als Flüchtlinge –, um wirtschaftlicher Not, politischer oder religiöser Unterdrückung zu entkommen. 4Als Ausdruck des Wunsches nach einem besseren Leben ist die friedliche Migration ein Menschenrecht. 5Die Allgemeine Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen stellt ausdrücklich fest: „Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren“ (Art. 13, Absatz 2).
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2.1 Eine diakonisch-advokatorische und eine seelsorglichmissionarische Aufgabe

1Die Kirche, deren Wesen „durch Exodus und Migration bestimmt ist“2#, hat angesichts der modernen Migration eine doppelte Aufgabe: eine diakonisch-advokatorische und eine seelsorglich-missionarische.
2Die Kirche hat kraft ihrer Sendung „das Recht und die Pflicht“, sich überall dort einzumischen, wo Menschen leiden. 3Diese Einmischung kann manchmal auch gesetzliche Vorgaben in Frage stellen. 4Dies haben die Fälle von Kirchenasyl gezeigt. 5Auch wenn die Kirche in ihren amtlichen Stellungnahmen zugunsten der Migranten für alle – nicht nur für die christlichen Migranten – advokatorisch eintritt und ihre Diakonie allen anbietet, so ist andererseits doch zu fragen, ob sie ihrer Anwaltsfunktion immer ausreichend gerecht geworden ist. 6Muss sich die Kirche künftig nicht noch stärker für bessere Bedingungen der Migranten (besonders der zweiten und dritten Generation) auf dem Weg zum Bürgerrecht einsetzen? 7Sollte sie in Zukunft nicht intensiver vermitteln, dass die Verschiedenheit der Menschen nicht nur Ursache von Konflikten, sondern vor allem auch Quelle gegenseitiger Bereicherung ist?
8Zugleich weiß die Kirche, dass „die soziale Hilfe nicht von der Seelsorge zu trennen“3# ist und die modernen Migrationen auch eine seelsorglich-missionarische Herausforderung darstellen. 9Betrachtet man die Geschichte der „Ausländerseelsorge“ in Deutschland, so fällt auf, wie verschieden die dafür maßgeblichen Konzepte vor und nach dem Zweiten Weltkrieg waren.
10In der ersten Phase der Arbeitsmigration um 1900, als die Zuwanderer meist aus dem Osten kamen, bemühten sich die deutschen (Erz-)Diözesen zweigleisig zu verfahren: „Auf der einen Seite wurde versucht, sprachkundige deutsche Priester für die Ausländerseelsorge zu gewinnen und die Pfarrgeistlichen bzw. die Seminaristen in den betreffenden Sprachen zu unterrichten; auf der anderen Seite wurden ausländische Priester nach Deutschland geholt und im Dienst an ihren Landsleuten eingesetzt“.4# 11Mit der Masseneinwanderung infolge der Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Mittelmeerraum seit Mitte der fünfziger Jahre verlagerte sich das Gewicht einseitig auf den Einsatz von Seelsorgern aus der Heimat der Migranten. 12Drei Gründe waren dafür ausschlaggebend:
  1. die Forderung Pius’ XII., die Seelsorge an den Auswanderern möglichst Priestern derselben Nation zu übertragen (Exsul Familia, Art. 33),
  2. die Tatsache, dass innerhalb kürzester Zeit viele Katholiken aus fünf Nationen in die deutschen Pfarrgemeinden kamen und
  3. „die erstarkende finanzielle Situation, die es den Diözesen ermöglichte, eine beliebige Anzahl von Missionaren zu besolden“5#.
13Die pastorale Verantwortung für die Katholiken anderer Muttersprache, die nach theologischen Kriterien letztlich bei der Ortskirche liegt, wurde also in gewisser Weise delegiert. 14Auch die Kirche ging davon aus, dass der Aufenthalt der ausländischen Katholiken nicht von Dauer sein würde.
15Erst 1973 (also 18 Jahre nach Beginn der sog. „Gastarbeiter-Ära“), als immer deutlicher wurde, dass aus den „Gästen“ de facto Einwanderer geworden waren, befassten sich die deutschen Katholiken grundsätzlich mit dem Problem der Ausländerseelsorge. 16Das Dokument „Die ausländischen Arbeitnehmer – eine Frage an die Kirche und die Gesellschaft“ der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland hält zwar weiterhin am Konzept der muttersprachlichen Seelsorge fest und erwartet daher von den Missionaren, dass sie „die eigene Kultur als wichtige Träger des religiösen Lebens pflegen und entsprechende Einrichtungen und Veranstaltungen fördern“. 17Andererseits aber sollen die Missionare eine „Vermittlung zwischen Kulturen“ leisten und ihre Landsleute, „besonders jene, die für immer oder für längere Zeit in der Bundesrepublik bleiben werden, zu befähigen suchen, auch am deutschen gottesdienstlichen und gemeindlichen Leben teilzunehmen“6#.
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2.2 Verdienste, Grenzen und neue Aufgaben der muttersprachlich organisierten „Ausländerseelsorge“

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2.2.1 Verdienste

1Rückblickend ist die Arbeit der muttersprachlichen Priester und Sozialarbeiter in besonderer Weise zu würdigen: Sie haben ihre Gläubigen in der Fremde begleitet und ihnen in Diakonie und Seelsorge das Heil des Evangeliums erfahrbar gemacht. 2Sicherlich mussten viele Seelsorger, vor allem aus den südeuropäischen Ländern, die Erfahrung machen, dass sie es auch mit nicht-praktizierenden Katholiken zu tun hatten, denen Kirchgang und Sakramentenempfang wenig bedeutete und die von der Kirche eher menschliche Hilfe und Solidarität als religiöse Betreuung erwarteten.
3Aber andererseits haben viele Arbeitsmigranten erst in der Fremde eine samaritanische Kirche kennen gelernt, die sich um ihre menschlichen Bedürfnisse kümmerte; und in den Seelsorgern haben sie Freunde und Weggefährten gefunden, die ihr Migrantendasein teilten. 4Die Verdienste der muttersprachlichen Missionen sind im Gemeinsamen Wort der Kirchen „… und der Fremdling, der in deinen Toren ist“ zu Recht gewürdigt worden: „… in enger Zusammenarbeit unter anderem mit den Beratungsdiensten des Caritasverhandes werden Rat und Hilfe angeboten, um die Probleme zu bewältigen, die das Leben in der Fremde mit sich bringt (Nr. 224). … Die muttersprachlichen Gemeinden sind für die Migranten Gemeinschaft und Lebensraum, in dem sie gerade auch mit ihrer Sprache und Glaubenstradition Beheimatung und Zuwendung erfahren, ihr eigenes kulturelles und religiöses Leben pflegen und so ihre Identität finden können. In den fremdsprachigen Gemeinden wird die Universalität und die ökumenische Dimension der Kirche erfahrbar. Aus dieser Perspektive gesehen, sind die muttersprachlichen Gemeinden nicht ein Angebot in Konkurrenz zu den territorialen Pfarreien, sondern eine Chance, durch die das Leben der Kirche vor Ort bereichert wird“.7#
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2.2.2 Grenzen

1Die vorwiegend muttersprachlich organisierte kirchliche Migrantenarbeit führte jedoch – vor allem auf der seelsorglichen Ebene – auch zu deutlichen Problemen. 2So fühlten sich die deutschen Pfarreien für die Migranten in ihrem Seelsorgebezirk häufig nicht zuständig. 3Auch entwickelten sich manche Migrantengemeinden zu einer Art „Nebenkirche“ für einen nichtintegrierten Bevölkerungsteil.8# 4Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken hat es 1996 so formuliert: „Es gilt, das viel zu häufige Nebeneinanderherleben immer wieder aufzubrechen und Zusammenarbeit anzustreben. Manche Fehler der Vergangenheit müssen korrigiert werden. Kooperative Gemeindemodelle müssen entwickelt werden. Die Kompetenz der Missionen anderer Muttersprachen sollte auch in Anspruch genommen werden, wenn es um die Zusammensetzung von Gremien auf Diözesan- und Verbandsebene geht. Es muss zu einer institutionellen Präsenz von Katholiken anderer Muttersprache in allen einschlägigen Beiräten und Fachreferaten kommen. Vor allem müssen im gesamten Bildungsbereich, in den verschiedenen Diensten, in der Verwaltung und in der konkreten Alltagsgestaltung interkulturelle Aspekte berücksichtigt werden“.9#
5Nur im begrenzten Umfang konnte die muttersprachlich organisierte Seelsorge die Migranten der zweiten und dritten Generation, die auf Dauer bleiben wollten, begleiten und auf die aktive Teilnahme in der deutschsprachigen Gemeinde vorbereiten. 6Damit wurde eines der Ziele nicht erreicht, das im Synodendokument angedeutet wird: die Inkulturation in die Ortskirche. 7Es darf aber nicht übersehen werden, dass sich die deutschsprachigen Gemeinden in gleicher Weise schwer taten und tun.
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2.2.3 Neue diakonische und seelsorgliche Aufgaben

1Die Eigendynamik der Migration hat in den letzten Jahren zu neuen Herausforderungen geführt, die die muttersprachlich organisierte Seelsorge bislang zu wenig berücksichtigt:
  • 1Eine zweite und dritte Generation von Migranten ist herangewachsen, die z. T. eine eigene Identität entwickelt hat. 2Sie leben aus mehreren Kulturen und haben weder eine deutsche, noch eine beispielsweise italienische, spanische, polnische oder kroatische Identität, sondern verstehen sich als Deutsch-Italiener, Deutsch-Spanier, Deutsch-Polen und Deutsch-Kroaten.
  • Viele „Gastarbeiter“ der ersten Generation verbringen den Lebensabend in Deutschland und brauchen neue diakonische und seelsorgliche Dienste.
  • Der europäische Einigungsprozess hat einerseits das Ende der „Gastarbeiter-Ära“ besiegelt und andererseits eine neue, mobilere, transnationale Arbeitsmigration hervorgerufen.
  • Fluchtbewegungen und illegale Migration haben sich infolge der zunehmenden Globalisierung und nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Staaten verstärkt.
2Auch aus diesen Gründen erwachsen der fremdsprachigen Seelsorge neue Aufgaben.
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3. Theologische Prinzipien für eine erneuerte Migrantenseelsorge

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3.1 Kirche als Exodusgemeinde: Ein multiethnisches Volk Gottes aus den Völkern und unter den Völkern

1Das Neue Testament muss im Horizont der universalen messianischen Alternative des Neuen Exodus/Bundes gesehen werden. 2Selbst die engsten Jünger Jesu scheinen Zeit gebraucht zu haben, um die von ihm verkündete Reich-Gottes-Botschaft mit ihrer universalen Gotteskindschaft als eine Relecture der Exoduserfahrung zu verstehen. 3Am deutlichsten zeigt sich dies anhand des von Simon Petrus durchlebten Bewusstseinswandels. 4Dieser versteht erst mit Hilfe eines Traumes im Vorfeld des Besuchs beim römischen Hauptmann Kornelius, dass das Volk Gottes aus den Erwählten aller Völker besteht. 5Bei Kornelius angekommen, kann er dann nicht umhin, sich sein verändertes Bewusstsein von der Seele zu schreien: „Wahrhaftig, jetzt begreife ich, dass Gott nicht auf die Person sieht, sondern dass ihm in jedem Volk willkommen ist, wer ihn fürchtet und tut, was recht ist“ (Apg 10,34-35).
6Bei Paulus wirkt sich der Bewusstseinswandel noch stärker aus. 7Er ist fortan die treibende Kraft, die universale Botschaft der Gotteskindschaft den Nichtjuden zu verkünden. 8Es gibt in der paulinischen Theologie keinen Satz, der die durch die christliche Botschaft neu eingetretene Lage besser ausdrückt als Gal 3,28: „Es gibt nicht mehr Juden und Griechen, nicht Sklaven und Freie, nicht Mann und Frau; denn ihr alle seid ‚einer‘ in Christus Jesus.“ 9Und Paulus schließt daraus: „Wenn ihr aber zu Christus gehört, dann seid ihr Abrahams Nachkommen, Erben kraft der Verheißung“ (Gal 3,29),10# also Gottes auserwähltes Volk.
10Auch im ersten Petrusbrief bringt der unbekannte Verfasser den breiten neutestamentlichen Konsens bezüglich des Volk-Gottes-Begriffs (Volk aus den Erwählten aller Völker) zum Ausdruck, indem er den Volkwerdungsprozess des Alten Exodus auf die Christengemeinde überträgt: „Ihr aber seid ein auserwähltes Geschlecht, eine königliche Priesterschaft, ein heiliger Stamm, ein Volk, das sein besonderes Eigentum wurde (…). Einst wart ihr nicht sein Volk, jetzt aber seid ihr Gottes Volk“ (1 Petr 2,9f). 11Für dieses Volk aus den Völkern gilt die Losung: „Ein Herr, ein Glaube, eine Taufe. Ein Gott und Vater aller, der über allem und durch alles und in allem ist“ (Eph 4,5-6).
12Kirche ist „kein naturwüchsiges Volk, sondern ein herausgerufenes Volk, ein neues Volk, das zum Subjekt einer neuen unerhörten Geschichte Gottes mit den Menschen geworden ist und das sich dadurch identifiziert, dass es diese Heilsgeschichte erzählt und aus ihr zu leben sucht. Man kann nicht Kirche, nicht ‚Volk Gottes‘ sein, ohne Mitträger dieser neuen Geschichte zu sein. Kirche sein ist eine Bewegung, ist: ‚Herausgerufensein‘, ‚Exodus‘, ‚Erheben des Hauptes‘, ‚Umkehr des Herzens‘, ‚Nachfolge‘, ‚Annahme‘ des Lebens und seiner Leidensgeschichte im Licht einer großen Verheißung. Kirche ist nicht vorstellbar ohne diese Bewegung, in der ein Volk zum Subjekt einer neuen Geschichte wird. So beginnt sie auch historisch als eine große Freiheitsbewegung – heraus aus den Zwängen archaischer Völker. Und die frühe Geschichte der Kirche zeigt, wie hoch der Preis war, um sich aus dem Populismus der damaligen Gesellschaften zu befreien und ein ‚neues Volk‘ zu werden.“11#
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3.2 Die Entstehung nationaler Ausdifferenzierungen

1Der missionarische Auftrag der Christen und die von ihnen verkündigte universale Gotteskindschaft haben die antike Welt aus den Angeln gehoben. 2Mit der Christianisierung der verschiedenen Völker und der Erhebung des Christentums zur Staatsreligion wurden zwei Nationenmodelle in der Christentumsgeschichte wirksam:
  • 1Nach dem armenischen Modell (Beginn des 4. Jahrhunderts) entsteht in der Christenheit eine Vielzahl von „auserwählten Völkern“, die sich als christliche „Kulturnationen“ verstehen. 2Das Christentum wurde national angeeignet: Die Nationalkultur erhielt eine christliche, das Christentum eine nationale Prägung – in der östlichen Christenheit oft in der Form von Nationalkirchen. 3Sie sind sich des christlichen Universalismus, d. h. der Zugehörigkeit zu einer übernationalen Glaubensgemeinschaft bewusst, jedoch eher auf kulturelle und kirchliche Differenz ausgerichtet und sehen ihre historische Sendung zunächst in der Rettung und Bewahrung ihrer besonderen nationalen religiöskulturellen Identität.
  • 1Nach dem römischen Modell (nach 381) entstehen imperiale Staatsnationen, die verschiedene Völker umfassen und eher auf Assimilation ausgerichtet sind. 2Im Christentum sehen sie einen gemeinsamen Nenner über die nationalen Differenzen hinweg, einen Ersatz für die alte politische Religion des Römischen Reiches.
3Mit dem Zerfall des Römischen Reichs wurden nach und nach die Fundamente für einen Prozess zunehmender kultureller Differenzierung gelegt, der eher dem armenischen Modell folgte und zur Entstehung von Nationalstaaten sowie zu religiösen Riten und Frömmigkeitsübungen gemäß der kulturellen Eigenart eines jeden Volkes führte. 4Dieser Differenzierungsprozess ist positiv zu deuten als Ausdruck der Inkulturationsfähigkeit des Christentums, das immer den Bruch zwischen Evangelium und Kultur zu überwinden hat und sich „in den verschiedenen Kulturen inkarnieren“ soll (Catechesi tradendae 53). 5Mit Johannes Paul II. kann daher gesagt werden: „Ein Glaube, der nicht Kultur geworden ist, ist ein Glaube, der nicht ganz empfangen, nicht ganz durchdacht und nicht getreu gelebt worden ist.“12#
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3.3 Inkulturation und Migrantenseelsorge

1Der historische Weg des Christentums mit der Entstehung vieler national gefärbter Formen hat große Inkulturationsleistungen vollbracht und christliche Nationen und Kulturen hervorgerufen, die als Ausdruck des Pfingstwunders verstanden werden können: Jeder betet zu Gott in seiner eigenen Sprache und doch besteht das gemeinsame Bewusstsein der Zugehörigkeit zu einer universalen Kirche. 2Aber diese Inkulturation nach dem Prinzip „ein Volk Gottes in vielen Sprachen und Kulturen“, die durch Staatsgrenzen voneinander getrennt sind, hat auch ihre Schattenseiten: Sie kann zur Betonung von Partikularismen missbraucht werden, die die kulturelle Differenz hervorheben und nur eine sauber getrennte nationalkirchliche Identität fördern.
3Für die Herausforderung einer modernen Migrantenseelsorge ist ein solches Inkulturationsprinzip nur begrenzt gültig. 4Daher legen die welt- wie ortskirchlichen Richtlinien für die Migrantenseelsorge nicht nur die klassische Inkulturation in die Herkunftskulturen der Migranten als Pastoralprinzip nahe. 5Ebenso gefordert ist die Inkulturation in die sich wandelnden Kulturen der Migranten (Inkulturation „unterwegs“) und in die Ortskirche (Zielinkulturation).
6Inkulturation in die sich wandelnden Kulturen der Migranten: Bei aller Betonung des Rechtes auf Wahrung der Muttersprache und des geistigen Erbes halten die Richtlinien fest, dass die Art und Weise, die rechtlichen Formen und die angemessene Dauer des religiösen Beistandes für die Migranten im allgemeinen und in jedem einzelnen Fall besonders überlegt und den verschiedenen Verhältnissen ständig angepasst werden müssen. 7Als solche werden u. a. genannt: „die Dauer der Auswanderung und der Prozess der Integration (in der ersten oder den folgenden Generationen), die Unterschiede in der Kultur (der Sprache und des Ritus), die Art und Weise der Auswanderung, sei es eine periodische, Dauer- oder zeitlich begrenzte Auswanderung, eine Auswanderung kleiner Gruppen oder großer Massen, geographisch konzentriert oder gestreut“ (PMC I, 11).13# 8M.a.W.: Die Migrantenseelsorge, wie die Seelsorge überhaupt, ist stets den Lebensumständen und dem kulturellen Wandel der Menschen anzupassen.
9Vor allem die Migranten der zweiten und dritten Generation führen ein „Leben in mehreren Kulturen“, heiraten Einheimische oder Migranten anderer Kulturen. 10Bei ihnen setzen sich die Sprache und die Lebensgewohnheiten des Aufnahmelandes immer stärker durch. 11Diese Entstehung von sog. Mischethnien ist normal und war bei der modernen Migration im Industriezeitalter immer schon die Regel. 12Aber im Bereich des gottesdienstlichen und gemeindlichen Lebens erleben die Zugewanderten, dass es nur nach Muttersprachen sauber getrennte Angebote gibt, die darauf nicht eingehen.
13Inkulturation in die Ortskirche bedeutet mehr als die Teilnahme am deutschsprachigen „gottesdienstlichen und gemeindlichen Leben“, die das Synodendokument erwartet. 14Denn Inkulturation ist ein wechselseitiger Prozess. 15Auch die Ortskirche muss angesichts der Migration inkulturationsbereit, d. h. aufnahme- und wandlungsbereit, sein.
16Die Gestaltung lebendiger Katholizität setzt voraus, dass in den deutschen Gemeinden und in den fremdsprachigen Missionen die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Migranten ihre spezifische Identität leben können. 17Nicht nur die Migrantenseelsorger sollten Brückenbauer für Inkulturation und interkulturelle Verständigung sein, sondern auch die einheimischen Seelsorger. 18Die angestrebte Inkulturation in die Ortskirche ist nur möglich, wenn künftig statt einer „monokulturellen“ eine „multikulturelle“ Pastoral betrieben wird. 19Dies heißt, dass die inzwischen eingetretene multikulturelle Gesellschaftssituation zu einer „pastoralen Strukturkonstante“ – mit den entsprechenden Konsequenzen für die Ausbildung der fremdsprachigen Missionare und der einheimischen Seelsorger – erhoben werden sollte.
20Das Christentum war ursprünglich multikulturell ausgerichtet – mit der „Vision“, in ein und derselben Gesellschaft das Volk Gottes aus Völkern zu sein, in dem es nicht mehr „Griechen und Juden“ gibt. 21Erst später wurde die Inkulturation in die jeweiligen „Nationalkulturen“ notwendig. 22Kirche wurde so mehr und mehr als Volk Gottes in vielen national geprägten Völkern und Kulturen verstanden. 23Diese Sichtweise hat in der katholischen Kirche nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil mit der Stärkung der Ortskirchen eine besondere Bedeutung erhalten. 24Gleichzeitig betont das Konzil nachdrücklich den urchristlichen Volk-Gottes-Begriff und stellt die „Einheit der Menschheitsfamilie und die „Einswerdung“ der Welt heraus.
25Das Zweite Vatikanische Konzil spricht eindrucksvoll von dem neuen Volk Gottes, das in allen Völkern der Erde wohnt und aus ihnen allen seine Bürger nimmt. 26Das Konzil hebt außerdem Universalität und Katholizität als Merkmale dieses neuen Gottesvolks hervor: „Kraft dieser Katholizität bringen die einzelnen Teile ihre eigenen Gaben den übrigen Teilen und der ganzen Kirche hinzu, so dass das Ganze und die einzelnen Teile zunehmen aus allen, die Gemeinschaft miteinander halten und zur Fülle in Einheit zusammenwirken“.14#
27Die Bewährungsprobe einer solchen Katholizität kommt aber erst, wenn Christen – aus verschiedenen Völkern kommend – die Grenzen der jeweiligen Nationalstaaten sprengen und in derselben Gesellschaft leben. 28Erst dann sind Christen praktisch herausgefordert zu zeigen, dass sie wirklich „ein Volk aus Völkern“ sind. 29In diesem Sinne bietet die durch die Migrarionsbewegungen in allen europäischen Staaten entstandene multikulturelle Gesellschaftssituation die Chance, wieder an die „Volk-Gottes-Erfahrung“ der Urkirche anzuknüpfen.
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4. Pastorale Folgerungen

1Auf der Grundlage des bisher Gesagten ergeben sich eine Reihe von Konsequenzen für das künftige pastorale Handeln der Kirche. 2Dabei sind die verschiedenen Gruppen von Migranten zu unterscheiden. 3Sie differieren
  • nach Sprache und Nationalität: Gemeinden identischer Sprache und identischer Staatsangehörigkeit; Gemeinden identischer Sprache, aber verschiedener Staatsangehörigkeiten,
  • nach Dauer und Grund des Aufenthaltes: sesshaft werdende Migranten; vorübergehender, durch Beruf, Studium o. a. bedingter Aufenthalt,
  • nach dem rechtlichen Status des Aufenthalts: unbefristetes oder befristetes Aufenthaltsrecht; kein Aufenthaltsrecht; Arbeitserlaubnis oder keine Arbeitserlaubnis; Recht auf Ehegatten- und Familiennachzug usw.,
  • nach Kriterien des Arbeitsmarktes: hochqualifizierte Arbeitnehmer; Selbständige; Arbeitslose; Arbeitnehmer,
  • nach der Bevölkerungsdichte der Migranten: zahlreiche und örtlich eng zusammenlebende Gemeindemitglieder; auf größerem Gebiet zerstreute Gemeindemitglieder und
  • nach der Altersstruktur: Kinder/Jugendliche, Erwachsene, Senioren.
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4.1 Strukturelle Standards und pastorale Ansätze für die Zukunft

1Angesichts der beschriebenen Situation und der tiefgreifenden Veränderungen muss das Konzept der Seelsorge für Christen anderer Muttersprache überdiözesan fortgeschrieben werden. 2Dies ist bei der vielschichtigen Problemstellung ein schwieriges Unterfangen. 3Es gilt zu beachten, dass Menschen einiger Kulturkreise sich mit der Integration in eine neue Lebensumgebung wesentlich leichter tun als andere. 4Zudem muss in differenzierender Betrachtung darauf hingewiesen werden, dass es neben den „klassischen“ Missionen, deren Mitglieder schon in der zweiten und dritten Generation in Deutschland leben, auch jene Gruppen und Gemeinden anderer Muttersprache gibt, die ihren Aufenthalt in Deutschland ausdrücklich als temporär definiert haben, weil sie mit Zeitverträgen (z. B. als Fachleute in Industrie, Forschung und Wirtschaft) mit ihren Familien in Deutschland leben.
5Ungeachtet dieser Verschiedenheiten können dennoch im Hinblick auf das „Profil eines Missionars“ und die Einbindung der Mission in die Ortskirche einige unverzichtbare Standards formuliert werden: Dazu gehören
  • gute Deutschkenntnisse des Priesters bzw. der pastoralen Mitarbeiter,
  • klare Absprachen bzw. perspektivische Planungen im Blick auf die Dauer des Einsatzes und die pastoralen Notwendigkeiten,
  • regelmäßige und stabile Kontakte mit den (Erz-)Diözesen bzw. Ordensoberen und Bischofskonferenzen der Entsendeländer, wodurch u. a. gewährleistet ist, dass nur geeignete und gut vorbereitete Seelsorger zum Einsatz in Deutschland gelangen,
  • „Probezeiten“ als Entscheidungszeiten für beide Seiten zur Klärung der Voraussetzungen,
  • rechtliche Gleichstellung (finanzieller Status, Versicherung, Altersvorsorge) des ausländischen Pastoralpersonals mit den pastoralen Berufen in Deutschland,
  • finanzielle Gleichbehandlung der pastoralen Aktivitäten in Missionen anderer Muttersprache und denen der deutschen Pfarreien, wobei neben den jeweiligen Mitgliederzahlen gegebenenfalls die Diaspora-Situation und andere Faktoren eine Rolle spielen müssen,
  • Einbindung der Organisationsform und pastoralen Schwerpunkte einer Mission in die Struktur der Ortskirche (Verpflichtung zur Einrichtung von Pfarrgemeinde- bzw. Pastoralräten und Finanzausschüssen, Teilnahme an den weltkirchlichen Solidaritätskollekten, Selbstfinanzierung durch Kollektenerträge etc.). So kann ein perpetuierter „Gaststatus im fremden Land“ überwunden werden,
  • Qualifikation und Bereitschaft der aus dem Ausland kommenden hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter, in der Pastoral der Ortskirche mitzuwirken und im Kontext der pastoralen Kooperation für die Zeit des Auslandseinsatzes auch dauerhafte Aufgaben zu übernehmen, und
  • eine Verbesserung der Versorgung von Katholiken anderer Muttersprache außerhalb der Ballungsräume.
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4.2 Konsequenzen und mögliche Modelle

1Aus dem o. g. Katalog von „Standards“ ergeben sich folgende Perspektiven oder Organisationsformen in der Pastoral von Gläubigen anderer Muttersprache, die zugleich den theologischen Grundeinsichten wie den veränderten gesellschaftlichen und materiellen Gegebenheiten Rechnung tragen:
  • zentrale muttersprachliche Missionen bzw. Anlaufstellen in den Ballungsräumen mit zahlreichen Mitgliedern einer jeweiligen Sprachgruppe,
  • sprachgruppenübergreifende Konzepte kooperativer Pastoral in Dekanaten und Seelsorgeeinheiten: Pastorale Fachkräfte anderer Muttersprache sind selbstverständliche Mitglieder des jeweiligen Seelsorgeteams und wirken an der Planung und Durchführung der Pastoral vor Ort mit,
  • Übernahme einer kleineren deutschsprachigen Ortsgemeinde durch einen (zweisprachigen) Priester anderer Muttersprache, der in der ortskirchlichen Pastoral als auch in der muttersprachlichen Seelsorge seiner Landsleute eingesetzt ist und dessen kirchenrechtliche Stellung (Administrator, Subsidiar, Mitwirkung „in solidum“) jeweils angepasst werden kann,
  • sprachliche und pastorale Qualifikation deutscher pastoraler Berufe zur Mitarbeit in der Seelsorge unter Christen anderer Muttersprache, möglichst schon in der pastoralen Ausbildung,
  • Vorbereitung des deutschsprachigen Priesternachwuchses auf die multikulturelle Pastoral (z. B. Feriensemester bzw. Studienjahre in fremdsprachigen Diözesen innerhalb und außerhalb Europas),
  • Verzicht auf regelmäßige Gottesdienste mit zahlenmäßigen Kleinstgruppen (Ausnahmen bei besonderen Festen),
  • Schließung von zahlenmäßig kleinen muttersprachlichen Missionen, wenn diese nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht mehr personell betreut werden können,
  • Förderung der Präsenz von Christen anderer Muttersprache in den Gremien und Räten der jeweiligen Diözese bzw. der Institution der mittleren pastoralen Ebene,
  • selbstverständliche Einbeziehung der Situation von Christen anderer Muttersprache in sämtliche Pastoralkonzepte der deutschen Ortskirche,
  • größere Präsenz der Arbeit von Missionen in den diözesanen Medien,
  • regelmäßige Einladung der Diözesan-Ausländerreferenten zu den Treffen der fremdsprachigen Seelsorger,
  • bewusste Förderung zweisprachiger Seelsorgsangebote, damit diejenigen, die die Voraussetzung dafür haben, sich leichter in eine deutsche Gemeinde einbringen und dort heimisch werden können sowie
  • regelmäßige gemeinsame Gottesdienste für alle fremdsprachigen Missionen.
2Die Realisierung dieser Standards erfordert einen längeren Prozess. 3Geduld und nüchterne Einschätzung sind hier unabdingbar. 4Eine Überforderung ist nicht im Sinne des Evangeliums.
5Die beschriebenen Ziele werden zudem nur erreicht werden können, wenn die Ortskirche in Deutschland bereit ist, ihre „Bringschuld“ zur Lösung eines jahrzehntelang fast „stiefmütterlich“ behandelten pastoralen Problems anzuerkennen. 6Ebenso besteht aber auch eine „Holschuld“ der fremdsprachigen Gemeinden. 7Kritisch muss indes gefragt werden, inwieweit die katholische Kirche in Deutschland derzeit überhaupt in der Lage ist, die geforderte Integrationsarbeit zu leisten. 8Auch vor diesem Hintergrund sollten keine Maximalforderungen erhoben und die nötigen Reformprozesse auf längere Fristen hin ausgelegt werden.
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4.3 In der Phase des Übergangs

1Die Neuordnung von Leit- und Richtlinien für die Pastoral an Christen anderer Muttersprache muss mit Augenmaß und Geduld betrieben werden. 2Unbedingt zu vermeiden sind Konzeptionen, die den Anschein erwecken, dass allein aus finanziellen Gründen in diesem Bereich reorganisiert werde. 3Eine Bewusstseins- und Gewissensbildung unter den Christen in den deutschen Ortsgemeinden ist dringend angezeigt. 4Die katholische Kirche muss deutlicher als die Gemeinschaft erkennbar sein, in der verschiedene Ethnien, Sprachen und Kulturen als Bereicherung empfunden werden. 5Aber auch die in Deutschland lebenden Katholiken anderer Muttersprache müssen das (neue) Umfeld ihres Lebens stärker als den Ort begreifen, an dem Gott sie begleitet und als kirchliche Gemeinschaft des einen Volkes Gottes beruft.
6Wünschenswert ist eine verstärkte Bereitschaft deutscher Pfarreien zur Öffnung, wenn ausländische Missionen wegen des Ausscheidens ihres Seelsorgers plötzlich dauerhaft bezuglos zu werden drohen. 7Hier muss die Mitsorge ein Schwerpunkt der deutschsprachigen Seelsorge werden.
8In der jetzigen Phase des Übergangs kommt auf die Bischöfe, den Nationaldirektor für die Ausländerseelsorge, die Diözesanverantwortlichen, die Delegaten und Sprecher sowie die deutschsprachigen Pfarrer und Dekane eine Herausforderung zu, die nur in hohem gegenseitigen Respekt und Vertrauen gemeistert werden kann.
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5. Pastorale und rechtliche Leitlinien

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5.1 Allgemeine pastorale Leitlinien15#

  • Die Missionen anderer Muttersprache sind in die Gremien auf Dekanats- und Ortsebene einzubinden.
  • Jede Mission sollte eine spezielle Partnerschaft mit der Pfarrei pflegen, in der sie ihren Hauptsitz hat.
  • Der diasporaähnlichen Situation der fremdsprachigen Gemeinden sollte bei deren Dotierung und Finanzierung Rechnung getragen werden.
  • 1Jede Mission sollte zur Verwirklichung ihrer pastoralen Aufgaben über die notwendigen Räumlichkeiten verfügen können. 2Hierzu sollte eine angemessene Mitbestimmung in den örtlichen Pfarreien bei der Benutzung der vorhandenen Infrastrukturen gesichert sein.
  • Jede Mission für die Katholiken anderer Muttersprache und Kultur sollte – wie jede territoriale Pfarrei – einen Pastoralrat/Pfarrgemeinderat haben, der u. a. die Präsenz, Mitarbeit und Mitverantwortung der Laien im Leben der Mission artikuliert und fördert.
  • Die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Priestern und Laien in Pastoralberufen sollte von den Bistumsleitungen wie den Missionen selbst befürwortet und gezielt gefördert werden.
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5.2 Anstellungsvoraussetzungen/Anforderungen

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5.2.1 Voraussetzungen seitens der entsendenden (Erz-)Diözese

Die Bischofskonferenz des Entsendelandes muss auf folgende Bedingungen hingewiesen werden, die ein neuer Seelsorger erfüllen muss:
  • nachgewiesene Grundkenntnisse in der deutschen Sprache,
  • Kenntnis der pastoralen Situation in Deutschland,
  • ausreichende und nachgewiesene pastorale Erfahrung im Heimatland sowie
  • Bereitschaft zur Kooperation mit den Verantwortlichen (auf Dekanats- und Diözesanebene) in Deutschland.
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5.2.2 Voraussetzungen seitens der anstellenden (Erz-)Diözesen

Vor einer Anstellung in Deutschland muss ein Einstellungsgespräch erfolgen, in dem deutlich wird, dass der (Erz-)Bischof (oder der Ordensobere) den Kandidaten freigibt und dieser die Konditionen kennt und zu erfüllen bereit ist:
  • 1Die Anstellung im (Erz-)Bistum in Deutschland erfolgt zunächst konditioniert (1–2 Jahre). 2In diesem Zeitraum soll die sprachliche Nachqualifikation und das Einleben in die örtlichen Strukturen gefördert und überprüft werden (z. B. Teilnahme am Dies/Konveniat, Kooperation mit der jeweiligen deutschen Pfarrgemeinde usw.).
  • Die Verantwortlichen im jeweiligen Dekanat sollen einen besonderen Plan für die Einarbeitungsphase erarbeiten und entsprechende Maßnahmen realisieren.
  • Während der Zeit des Einsatzes soll durch die deutsche Diözese ein regelmäßiger Kontakt zum Entsendeland und zum Entsendebistum erfolgen (etwa einmal jährlich).
  • Im Rahmen einer kooperativen Pastoral sollte – falls irgend möglich – die Übernahme einer pastoralen Mitverantwortung in der deutschsprachigen Gemeinde vor Ort empfohlen werden.
  • Eine zeitliche Befristung des Einsatzes in Deutschland ist anzustreben (5–8 Jahre) und bereits in den Vorgesprächen zu formulieren.
  • Die jeweiligen Delegaten informieren den deutschen Nationaldirektor über Fortbildung u. ä. Maßnahmen und stimmen diese unter Federführung des Nationaldirektors mit den Diözesen in Deutschland ab.
  • 1Es müssen Pläne vorliegen, wie im Fall der Nichtbesetzung einer Seelsorgestelle die haupt- und ehrenamtlichen Laien der jeweiligen Mission rechtzeitig informiert und auf die Kooperation mit der territorialen Pfarrei vorbereitet werden können. 2Es muss vermieden werden, dass sich einzelne Gruppen aus der Struktur des jeweiligen Bistums herauslösen.
  • Der Seelsorger muss daran mitarbeiten, dass diejenigen seiner Landsleute, die die Voraussetzung erfüllen und dies wünschen, auf Dauer mit und in den deutschsprachigen Gemeinden leben und sich dort einbringen.
  • Leiter einer fremdsprachigen Mission kann auch ein deutscher Pfarrer sein, falls er die Voraussetzungen (u. a. sprachliche Qualifikation) erfüllt.
  • Nach Ablauf der Regeldienstzeit in Deutschland und einer bestimmten Zeit im Heimatbistum soll für den Seelsorger eine weitere Dienstzeit in Deutschland möglich sein.
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5.3 Verfahrensfragen

1Nach den Richtlinien für die Anstellung, Versetzung und Entpflichtung von Ausländerseelsorgern in den Diözesen der Bundesrepublik Deutschland (DBK/Würzburg-Himmelspforten, 12.6.1978) gilt u. a.:
  • Die Diözesen sollen einen hauptamtlichen Ausländerseelsorger erst anstellen, nachdem der Nationaldirektor für die Ausländerseelsorge und der zuständige Delegat die Einstellung gutgeheißen haben.
  • Der Nationaldirektor wird dies in der Regel erst dann tun, wenn von der Bischofskonferenz des Heimatlandes bzw. von deren damit beauftragter bischöflicher Stellen, die Präsentationsurkunde vorliegt.
  • 1Zu beachten sind besonders die „Pastoralen und rechtlichen Rahmenrichtlinien für die Ausländerseelsorge“16#, ebenso die „Richtlinien für die polnischsprachige Seelsorge in Deutschland“ vom 17. September 2001. 2Die Instructio De Pastorali migratorum cura (PMC) von 1969 bleibt weiterhin die Grundlage der muttersprachlichen Seelsorge. 3Dort heißt es u. a.: „Die Bischofskonferenz des Bestimmungslandes sorgt dann dafür, dass die aufgenommenen (aufgrund der Präsentationsurkunde) Kapläne oder Missionare den Ortordinarien zugewiesen und von diesen für die Einwandererseelsorge bestellt werden“ (PMC 36,2).
2Folgende Vorgehensweise sollte verbindlich eingehalten werden:
  • Bevor eine Ernennung erfolgt, sind folgende Formalia erforderlich:
    • Präsentationsurkunde an die Deutsche Bischofskonferenz (vertreten durch den Nationaldirektor),
    • Empfehlung des Nationaldirektors im Einvernehmen mit dem Delegaten und dem zuständigen Ausländerreferenten des jeweiligen (Erz)Bistums.
  • Die abschließende Ernennung erfolgt durch den Ortsordinarius.
3Diese Leitlinien wurden von der Frühjahrsvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 13. März 2003 verabschiedet.

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1 ↑ Vgl.: Leben in der Illegalität in Deutschland – eine humanitäre und pastorale Herausforderung, 21. Mai 2001. (Deutsche Bischofskonferenz: Erklärungen der Kommissionen 25), Bonn 2001.
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2 ↑ Vgl. dazu auch Kardinal Georg Sterinsky, In der Kirche ist niemand fremd – Die Stellung der Migranten innerhalb des Lebens der Kirche, (Festvortrag anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Instruktion „De Pastorali Migratorum Cura“ im Seminar der Päpstlichen Universität Gregoriana am 20. Februar 1995), in: L’Osservatore Romano vom 3. März 1995 (Wochenausgabe in deutscher Sprache, Jg. 25, Nr. 9, 1995), 7–12.
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3 ↑ Päpstlicher Rat „Cor Unum“/Päpstlicher Rat für die Seelsorge der Migranten und Menschen unterwegs, Flüchtlinge – eine Herausforderung zur Solidarität, 2. Oktober 1992, (Deutsche Bischofskonferenz: Arbeitshilfen 101), Bonn 1992, 23.
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4 ↑ Bernd Gottlob, Die Missionare der ausländischen Arbeitnehmer in Deutschland. Eine Situations- und Verhaltensanalyse vor dem Hintergrund kirchlicher Normen, München/Paderborn/Wien 1978, 56 f. Sprachkurse in polnischer Sprache gab es zum Beispiel in allen Seminaren, die für das betreffende Industriegebiet verantwortlich waren.
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5 ↑ Ebd., 58 f.
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6 ↑ Die ausländischen Arbeitnehmer – eine Frage an die Kirche und die Gesellschaft. Sonderdruck aus der Offiziellen Gesamtausgabe I der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, Beschlüsse der Vollversammlung. Hg. vom Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Dr. Josef Homeyer, Kaiserstraße 163, 5300 Bonn, o. J.
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7 ↑ „… und der Fremdling, der in deinen Toren ist.“ Gemeinsames Wort der Kirchen zu den Herausforderungen durch Migration und Flucht, hg, vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland und dem Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland, Bonn/Frankfurt am Main/Hannover 1997, Nr. 225.
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8 ↑ Herbert Geuninger, Eine Nebenkirche oder Einheit in der Vielfalt? Die Gemeinden von Katholiken anderer Muttersprachen in der Bundesrepublik Deutschland, in: Klaus Barwig/Dietmar Mieth (Hg.), Migration und Menschenwürde, Mainz 1987, 158–177, hier 174, vgl. auch 170, 173 und 177.
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9 ↑ Zuwanderung gestalten. ZdK Dokument vom 31. 1. 96.
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10 ↑ Dies ist ein Leitmotiv in der paulinischen Missionstheologie, vgl. Röm 10,12; 1 Kor 12,13; Kol 3,11; Eph 2,11–22.
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11 ↑ Johann B. Metz, Glaube in Geschichte und Gesellschaft. Studien zu einer praktischen Fundamentaltheologie, Mainz 1977, 123.
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12 ↑ Zitiert nach: Commissio theologica internationalis, Fides et inculturario, c. III, 10; cf Greg 70 (1989) 640.
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13 ↑ Diese Ermahnung zur immerwährenden Anpassung an die veränderten Umstände wird in verschiedenen amtlichen Dokumenten der Kirche mit Nachdruck vorgetragen. In PMC heißt es z. B.: Die Seelsorge muss „den Erfordernissen der Zeit angepasst werden“ (I 6) bzw. „den verschiedenen Verhältnissen angepasst werden“ (I 12). „Deshalb kann es niemandem entgehen, welcher Art der Dienst, den die Kirche den Seelen anzubieten hat, sein muss: Nämlich den Erfordernissen der Auswanderer ständig angepasst und angemessen.“ (I 12). „In der Einwandererseelsorge haben sich folgende Formen und Wege in langer Erfahrung bewährt, doch müssen diese selbstverständlich den Umständen und den örtlichen Gebräuchen sowie auch den Gewohnheiten und Erfordernissen der betreffenden Gläubigen angepasst werden“ (IV 33).
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14 ↑ Lumen gentium Nr. 13.
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15 ↑ Die nachfolgenden Vorschläge basieren auf den geltenden „Pastorale(n) und rechtliche(n) Richtlinien für die Ausländerseelsorge“ der Deutschen Bischofskonferenz von 1986.
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16 ↑ Pastorale und rechtliche Richtlinien für die Ausländerseelsorge. Herbst-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz, Fulda, 25.9.1986, hier Absatz II.4: „Die Bestellung eines hauptamtlichen Ausländerseelsorgers erfolgt durch den zuständigen Diözesanbischof. Voraussetzung für die Bestellung ist die durch die Bischofskonferenz des Heimatlandes ausgestellte und durch den Nationaldirektor für die Ausländerseelsorge oder den Delegaten vorgelegte Präsentationsurkunde, die das Einverständnis des Ordinarius Proprius wie auch die Erklärung zur Einigung des Ausländerseelsorgers enthält.
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